Eine der grossen Herausforderungen der Zukunft wird sein zu klären, wem die Daten gehören, die wir produzieren. Denn schon heute hinterlassen wir täglich hundertfach einen digitalen Fingerabdruck. Wenn wir einen Kartenleser in einem Supermarkt bedienen, dann übermitteln wir nicht nur einen Geldbetrag, sondern auch was wir wann und wo gekauft haben. Aber gehören diese Daten dann uns? Oder gehören sie dem Supermarkt? Oder gehören sie dem Hersteller des Kartenlesegerätes, weil dieses eine Software hat, die wiederum nur als Lizenz vergeben wird und folglich nicht in den Besitz übergeht?

Auch bei Mietfragen wird es eine Frage sein, wem Daten gehören. Zum Beispiel die Daten, die Sensoren in einer Mietwohnung aufzeichnen. Hat der Vermieter automatische Zugriff darauf, weil ihm die Sensoren gehören? Wenn bald Wohnungen komplett vernetzt sind, dann kann der Vermieter zum Beispiel sehen, wann wir nach Hause gekommen sind, weil wir eine Zugangskarte benutzt haben. Was darf der Vermieter mit diesen Daten machen? Hier werden Mietanwälte in Zukunft eine Menge Arbeit haben, wenn die Rechtslage nicht eindeutig geklärt wird.

Ein gutes Beispiel ist das vernetzte Auto: Es liefert Informationen über Ort und Zeit, aber auch den technischen Zustand sowie die Fahrweise. Kann der Autohersteller diese Daten zum Beispiel an eine Versicherung geben? Darf die Polizei sie einfach aus dem Bordcomputer herunterladen oder braucht es dazu eine Anordnung eines Richters? Und haben wir selbst Zugriff auf die Rohdaten, beispielsweise weil wir darlegen wollen, dass wir ein vorsichtiger Fahrer sind, oder weil wir unsere Fahrweise analysieren wollen?

Das Recht sieht derzeit Besitz nur an Gegenständen. Daten sind aber keine Gegenstände, und sie fallen wegen der nicht vorhandenen Schöpfungstiefe nicht unter das Urheberrecht. Daten schweben derzeit in einer Art rechtsfreiem Raum. Auf EU-Ebene wird allerdings darüber diskutiert wie man das Problem lösen kann. Eine solche Lösung wird aber nur durchsetzbar sein, wenn sie auch international Geltung hat.